Wider die geschichtsvergessene Umdeutung des Roten Winkels

23. Juli 2024

Der LV VVN-BdA Sachsen-Anhalt e.V. solidarisiert sich mit dem offenen Brief des Bundesvorstandes VVN-BdA und dem LV VVN-BdA Berlin an den Berliner Senat, in dem gegen das Verbot des „Roten Winkel“ protestiert wird.
Der Senat von Groß-Berlin definiert das Verbot, das er auch auf Bundesebene durchsetzen will, anhand der Verwendung dessen durch die Terrororganisation Hamas nebst deren Sympathisantinnen. In dem Schreiben des Bundesvorstandes sowie der Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora wird darauf hingewiesen, dass der „Rote Winkel“ als „Feindmarkierung“ des deutschen faschistischen Regimes in den KZ seinen politischen Gegnern gegenüber verwendet wurde. Nach der Befreiung vom Faschismus wurde der „Rote Winkel“ zum Symbol der antifaschistischen Widerstandskämpfer*innen. Er ist auf zahlreichen antifaschistischen Gedenksteinen und Mahnmalen im In- und Ausland zu sehen. Er ist Teil der Fahne der VVN-BdA.
Wir protestieren gegen das geschichtsrevisionistische Vorgehen des Berliner Senats.
Der „Rote Winkel“ bleibt!

Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
Gisela Döring
Vorsitzende