PM: MZ-Artikel vom 09.02.26/ Leserbriefe vom 14./15.02.2026: Gasthof „Zum Mohren“
25. Februar 2026
Vor einigen Jahren wurde in der „MZ“ eine heftige Debatte um das M-Wort und sein bildhaftes Pendent geführt, u.a. auch zu dem entsprechenden Relief am Gasthof „Zum Mohren“.
Als LV VVN-BdA positionierten und positionieren wir uns gegen jede Form von Rassismus, also auch gegen die stereotype, herabwürdigende Darstellung eines schwarzen Menschen auf dem genannten Relief.
Wir billigen dabei nicht die eingesetzte Gewalt gegen das Gebäude des traditionsreichen halleschen Gasthofes.
Allerdings nahmen wir die bisher veröffentlichten Leserbriefe zu dem Thema mit einigermaßen Verwunderung zur Kenntnis. Den dort quasi als Kronzeugen aufgeführten Hlg. Mauritius, der besonders schön und würdig im Magdeburger Dom dargestellt ist, muss man von dem kolonialistisch-rassistisch grundiertem M-Wort und seiner bildhaften Darstellung trennen.
Wie das N -und das Z-Wort ist auch das M-Wort eine Fremdbezeichnung. Weiße, priviligierte Menschen haben mit dem M-Wort schwarze Menschen markiert, sie damit auf ihre Hautfarbe reduziert, kategorisiert und sie in eine Schublade für Minderwertiges gesteckt.
Betroffene Menschen lehnen den M-Begriff, wie wir auch, vehement ab und fühlen sich, besonders auch durch die entwürdigende bildliche Darstellung in ihrer Menschenwürde verletzt.
Der Zentralrat der Afrikanischen Gemeinden Deutschlands e.V. stuft sowohl das M-Wort als auch die Darstellungen als rassistisch und beleidigend ein. Seine Forderung, sein Appell an die sich gewandelte Gesellschaft: das M-Wort und seine Darstellungen zu egalisieren.
Das genannte hallesche Relief sendet als klischeehaftes, entwürdigendes Symbol starke Signale in den öffentlichen Raum. Schwarze Menschen, die bei uns leben, die gut bei uns, mit uns leben wollen und sollen, fühlen sich durch eine solche Darstellung tief verletzt.
Das kann eine demokratisch verfasste Gesellschaft nicht ignorieren.
Als LV VVN-BdA appellieren wir an die Stadtgesellschaft, an die Stadtverantwortlichen, diesen unhaltbaren Zustand im Sinne des Grundgesetzes, Art.1, zu ändern.
Gisela Döring
LV VVN-BdA
