Heute vor 90 Jahren: Ermächtigungsgesetz beschlossen gegen die Arbeiterparteien

23. März 2023

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Heute vor 90 Jahren wurde das sog. Ermächtigungsgesetz vom Reichstag in der Berliner Krolloper beschlossen. Der Beschluss kam aber nicht demokratisch zustande, sondern unter diktatorischen Bedingungen. Denn insbesondere die Reichstagsabgeordneten der KPD, die noch bei der ebenfalls schon unter der faschistischen Regierung stattfindenden Reichstagswahl am 5. März 1933 über zwölf Prozent geholt hatte, wurden schon seit der „Reichstagsbrandverordnung“ Ende Februar brutal verfolgt, in KZs gefoltert oder sind ins Exil gegangen. Nur dadurch, dass diese Abgeordneten nicht mehr mit einberechnet wurden, war eine 2/3-Mehrheit für das Ermächtigungsgesetz möglich, welches damit komplett illegal zustande gekommen ist. So hätte die KPD dagegen gestimmt, wenn sie gekonnnt hätte. In der Krolloper selbst stimmte nur die SPD geschlossen dagegen und sprach sich gegen die Hitler-Diktatur aus, obwohl SS- und SA-Leute die Abgeordneten bereits beschimpften und bedrohten und obwohl die Immunität der KPD-Abgeordneten schlicht ignoriert worden war. Versagt haben allerdings bürgerliche Parteien wie das Zentrum, die „Deutsche Staatspartei“ (DStP) und die Deutsche Volkspartei (DVP), die dem Ermächtigungsgesetz zustimmten und das mit der „nationalen Aufgabe“ begründeten. Auch sie waren Bedrohungen ausgesetzt und wurden später teilweise verfolgt, aber hier setzt sich ein Muster in der Weimarer Republik fort: So sahen viele Konservative, Rechte und Liberale die größte Bedrohung für die Nation stets in den Kommunist*innen und gerade nicht im deutschen Faschismus. So gab es auch in den Reihen dieser Parteien Vertreter*innen, die die Verfolgung der KPD explizit begrüßten. Ein konsequenter #Antifaschismus fehlte jenseits der Arbeiterparteien vollkommen.


Bildquelle:

Bundesarchiv, Bild 102-09067 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.en>, via Wikimedia Commons