
Laut dpa-Bericht hat das Land Sachsen-Anhalt sein Vorkaufsrecht im Bezug auf die Grundstücke der Gedenkstätte Langenstein-Zwieberge geltend gemacht.Die Veräußerung der Grundstücke hätte den Zugang zum Stollensystem, Ort des Leidens und der Grausamkeit der SS-Leute unmöglich gemacht. Deshalb hatten wir uns in einem Brief an Staatsminister Robra gewandt und begrüßen es, dass unseren Forderungen nachgekommen wurde.