Unwürdiges Schauspiel des Landtagspräsidenten

26. Januar 2024

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Stellungnahme der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Am 27. Januar ist der Internationale Holocaust-Gedenktag, er erinnert an die Millionen, die vom deutschen Faschismus ermordet wurden. Er erinnert an die systematische Vernichtungspolitik gegenüber Jüdinnen und Juden. Er soll zum Gedenken an die Opfer anhalten und ein klares Zeichen für ein „Nie Wieder“ setzen.
Die Öffentlichkeit wurde dazu von der Ankündigung des Landtagspräsidenten überrascht, die Gedenkveranstaltung abzusagen – weil eine gleichzeitige Bauerndemo die An- und Abreise erschweren würde. Zwar sollte nach Protesten zumindest eine Kranzniederlegung vonseiten des Landesparlaments stattfinden und die Bauernproteste wurden am Freitag Mittag dankenswerterweise auf den Sonntag verlegt, womit der angegebene Grund wegfällt, aber der Schaden ist angerichtet und die Gedenkveranstaltungen im Landtag soll trotzdem nicht am 27. Januar abgehalten werden.
Als VVN-BdA Landesverband Sachsen-Anhalt sind wir empört über das Verhalten des Landtagspräsidenten Gunnar Schellenberger, der auch jetzt noch keinen grundsätzlichen Fehler einräumen will und protestieren auch in Namen unserer ermordeten und überlebenden Kameradinnen der deutsch-faschistischen Konzentrationslager. Der 27. Januar, der an die Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau erinnert, ist ein zentraler Tag des Gedenkens, an dem sich ein demokratisches Gremium unter allen Umständen beteiligen muss. Wenn Versammlungen dem entgegenstehen sollten, dann müssen die Behörden den sicheren Ablauf aller Veranstaltungen sicherstellen. Auch eine vorherige Kommunikation mit den Protestierenden hätte das Problem lösen können, aber eine Absage wurde leichtfertig der Öffentlichkeit verkündet. Gerade jetzt ist ein würdiges Gedenken der Demokratinnen umso wichtiger. Der Landtagspräsident Schellenberger hat die Bedeutung mutmaßlich nicht erkannt. Es ist jetzt an dem Landtag, den entstandenen Schaden zu begrenzen und am 27. Januar ein Zeichen für die Erinnerung an die Opfer der faschistischen Terrorherrschaft zu setzen.

Sachsen-Anhalt, 26. Januar 2024